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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
AVG §10 Abs2;Rechtssatz
Unter die Formalvollmacht des Verwalters gem § 17 WEG fällt auch die passive Vertretung bei Empfangnahme von Schriftstücken in Rechtsangelegenheiten, welche die auf die Liegenschaft entfallenden Abgaben betreffen. (Hinweis E 19.4.1985, 85/17/0027, 0028). Die die Liegenschaft betreffenden Abgabenbescheide können daher den Miteigentümern wirksam zu Handen des Verwalters zugestellt werden. § 17 WEG unterscheidet hinsichtlich der Person des Verwalters nicht zwischen physischen und juristischen Personen. (vgl Würth-Zingher, Miet- und Wohnrecht § 17 WEG, Anm 9). Wenn der Empfänger einer Sendung (Verwalter) eine juristische Person ist, macht dies die Zustellung daher nicht gesetzwidrig (Hinweis E 19.4.1985, 85/17/0027, 0028).
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Hausverwalter Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990150008.X01Im RIS seit
16.03.1992