Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Für die Frage, welcher Zeitpunkt bei der Prüfung der Voraussetzungen gem § 44 Abs 1 lit b KFG durch die Berufungsbehörde von Bedeutung ist, ist nach den anzuwendenden Verwaltungsvorschriften nicht der Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides von Belang. Nach der klar erkennbaren Absicht des Gesetzgebers kommt eine Aufhebung der Zulassung gem § 44 Abs 1 lit b KFG nicht mehr in Betracht, wenn eine Verpflichtung des Versicherers zur Leistung wieder besteht, da sonst keine sachliche Rechtfertigung für eine Aufhebung der Zulassung gegeben wäre.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991110117.X04Im RIS seit
19.03.2001