Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ÄrzteG 1984 §56 Abs6;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/11/0017Rechtssatz
Bei der Frage, ob eine Umlageverpflichtung des Antragstellers gegenüber der Ärztekammer besteht, handelt es sich ausschließlich um eine Rechtsfrage. Eine allenfalls unrichtige rechtliche Beurteilung derselben stellt keinen Wiederaufnahmegrund dar (Hinweis E 19.9.1990, 90/01/0042).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110016.X04Im RIS seit
22.05.2001Zuletzt aktualisiert am
03.08.2010