RS Vwgh 1992/3/17 92/05/0013

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Veröffentlicht am 17.03.1992
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1976 §113 Abs2;
BauRallg;

Rechtssatz

Der Nachbar hat im Geltungsbereich der NÖ BauO einen Rechtsanspruch auf die Erlassung baupolizeilicher Aufträge, wenn seine subjektiv-öffentlichen Rechte verletzt werden (Hinweis E 29.1.1985, 83/05/0189), aber andere Personen (Bestandnehmer, Miteigentümer) besitzen einen derartigen Rechtsanspruch nicht.

Schlagworte

Baurecht Mieter Bestandnehmer Gewerbebetrieb

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992050013.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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