RS Vwgh 1992/3/17 91/05/0172

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Veröffentlicht am 17.03.1992
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art130 Abs1 litb;
B-VG Art131a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/28 90/06/0018 1

Stammrechtssatz

Die Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt setzt begriffsnotwendig ein positives Tun der die Zwangsgewalt gebrauchenden Behörde einer bestimmten Person gegenüber voraus und liegt nur vor, wenn es keines dazwischengeschalteten weiteren Handelns mehr bedarf, um den behördlich gewollten Zustand herzustellen (Hinweis E 24.11.1977, 2750/76, VwSlg 9439 A/1977) (hier: Entfernung von Plakattafeln, bel Beh: Bürgermeister).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991050172.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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