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L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Bgld 1969 §10 Abs1;Rechtssatz
Eine im Wald vorgesehene Gerätehütte widerspricht der Widmung Grünland-Landwirtschaft. Es ist daher zu prüfen, ob die Errichtung der Hütte des Bauwerbers und damit die hiefür erforderliche Bauplatzerklärung für eine entsprechende Nutzung der tatsächlich gegebenen Waldflächen notwendig ist (Hinweis E 18.9.1990, 90/05/0084). Ob die Gerätehütte für eine im Flächenwidmungsplan entsprechende Nutzung notwendig ist, ist nach objektiven Kriterien zu beantworten, wobei an eine solche Prüfung ein strenger Maßstab anzulegen ist, soll doch einer Zersiedelung nicht Tür und Tor geöffnet werden (hier:
Notwendigkeit wegen guter Erreichbarkeit und geringer Größe - 0,32 ha - der Waldfläche verneint).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991050198.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009