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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Bestätigt die belBeh den erstinstanzlichen Bescheid, mit dem eine Versetzung verfügt wurde, vollinhaltlich, also auch hinsichtlich des Zeitpunktes der Wirksamkeit der Versetzung, kommt dem nach diesem Zeitpunkt erlassenen angefochtenen Bescheid eine im Gesetz nicht gedeckte rückwirkende Bedeutung zu, weshalb er bereits dadurch mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet ist.
Schlagworte
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120018.X02Im RIS seit
12.06.2001