RS Vwgh 1992/3/18 90/12/0167

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Veröffentlicht am 18.03.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Zum Vorliegen des Befangenheitsgrundes nach § 7 Abs 1 Z 4 AVG genügen Umstände, die die volle Unbefangenheit zweifelhaft erscheinen lassen können, die also eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Befangenheit (dh einer Hemmung der unparteiischen Entscheidung durch unsachliche psychologische Motive) begründen können (Hinweis E 22.2.1991, 87/17/0254).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990120167.X02

Im RIS seit

24.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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