RS Vwgh 1992/3/18 91/01/0189

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Veröffentlicht am 18.03.1992
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Index

25/04 Sonstiges Strafprozessrecht

Norm

StRegG §8 Abs1;
TilgG 1972 §4 Abs1;
TilgG 1972 §4 Abs3;

Rechtssatz

§ 4 Abs 1 TilgG enthält den für alle Verurteilungen ohne jede Ausnahme geltenden Grundsatz, daß dann, wenn jemand rechtskräftig verurteilt wird, bevor eine oder mehrere frühere Verurteilungen getilgt sind, die Tilgung aller Verurteilungen nur mehr gemeinsam und nicht mehr einzeln nach Ablauf der jeweiligen Tilgungsfrist eintritt. Dieser Grundsatz gilt auch bei sogenannten Bagatellverurteilungen iSd § 4 Abs 3 TilgG (Hinweis E 29.4.1981, 783/80, VwSlg 10440 A/1981).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991010189.X01

Im RIS seit

18.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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