RS Vwgh 1992/3/18 88/14/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.1992
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs3;
BAO §303 Abs4;

Rechtssatz

Ein schuldhaftes Unterbleiben von Nachforschungen steht einer amtswegigen Wiederaufnahme nicht entgegen (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, 726).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988140003.X02

Im RIS seit

18.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten