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72/03 Theologische StudienrichtungenNorm
HSG 1973 §13 Abs4;Rechtssatz
Zeiten als Vertreter in der Lehrauftragskommission der Theologischen Fakultät und in der Interfakultären Pädagogikumskommission der Universität sind nicht als Behinderungszeiten iSd § 13 Abs 4 HSG zu werten, weil unter den Studentenvertretern iS dieser Bestimmung nur die in § 13 Abs 1 HSG zu verstehen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120077.X03Im RIS seit
13.02.2002Zuletzt aktualisiert am
30.09.2008