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20/02 FamilienrechtNorm
EheGDV 04te §24 Abs1;Rechtssatz
Wenn von einer einvernehmlichen Ehescheidung nicht gesprochen werden kann, erweist sich die Heranziehung der nur im außerstreitigen Verfahren geltenden Bestimmung des § 114a JN für die Frage der Zuständigkeit des Gerichtes - hier in Kansas - als verfehlt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010037.X01Im RIS seit
18.03.1992