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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §114Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/06/11 87/14/0133 2Stammrechtssatz
Aus einer - allenfalls rechtswidrigen - Vorgangsweise der Behörde gegenüber Dritten kann niemand für sich einen Anspruch auf vergleichbare Rechtswidrigkeit ableiten (Hinweis E 30.1.1990, 89/14/0264).
Schlagworte
LiebhabereiMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und BeschwerdelegitimationVerwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung keine BeschwerdelegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140019.X03Im RIS seit
30.08.2019Zuletzt aktualisiert am
30.08.2019