RS Vwgh 1992/3/18 92/14/0019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.1992
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §114
VwGG §34 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/11 87/14/0133 2

Stammrechtssatz

Aus einer - allenfalls rechtswidrigen - Vorgangsweise der Behörde gegenüber Dritten kann niemand für sich einen Anspruch auf vergleichbare Rechtswidrigkeit ableiten (Hinweis E 30.1.1990, 89/14/0264).

Schlagworte

LiebhabereiMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und BeschwerdelegitimationVerwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung keine Beschwerdelegitimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140019.X03

Im RIS seit

30.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten