RS Vwgh 1992/3/19 91/09/0187

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Veröffentlicht am 19.03.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §46;
HVG §86;

Rechtssatz

Dem HVG ist keine zwingende Vorschrift des Inhaltes zu entnehmen, daß eine Begutachtung nur nach vorheriger persönlicher und unmittelbarer Untersuchung des ASt erfolgen dürfe; auch sogenannte "Aktengutachten" stellen in diesem Verfahren taugliche Beweismittel iSd § 46 AVG dar (Hinweis E 25.4.1991, 89/09/0033).

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991090187.X04

Im RIS seit

07.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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