RS Vwgh 1992/3/19 91/09/0007

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Veröffentlicht am 19.03.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §52;
HVG §21 Abs1;
HVG §21 Abs2;
HVG §86;
KOVG 1957 §90 Abs1;

Rechtssatz

AusfzF, welche Bedeutung dem Fehlen des Untersuchungszeitpunktes im Gutachten eines ärztlichen Sachverständigen in der Frage der Schlüssigkeit dieses Gutachtens zukommt.

Schlagworte

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Vom Sachverständigen herangezogene Befunde und sonstige Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991090007.X01

Im RIS seit

27.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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