RS Vwgh 1992/3/23 91/19/0053

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Veröffentlicht am 23.03.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs1;
PaßG 1969 §29;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/01/0206 B 9. November 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Die Erteilung eines Sichtvermerkes mit in einem Reisepass eingedruckter Stampiglie ist ein Bescheid iSd § 58 AVG 1950. Zur Rechtswirksamkeit einer solchen Bescheidcharakter zukommenden Erledigung bedarf es aber der Ausfolgung des Reisepasses an den ASt.

Schlagworte

Einhaltung der FormvorschriftenOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere RechtsgebieteBescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991190053.X01

Im RIS seit

06.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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