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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;Rechtssatz
Wurde ein Fremder innerhalb zweier Jahre einmal wegen
§ 125 und § 83 Abs 1 StGB und ein zweites Mal erneut wegen
§ 83 Abs 1 StGB rechtskräftig strafgerichtlich verurteilt, so
ist der Tatbestand des § 3 Abs 2 Z 1 dritter Fall FrPolG erfüllt und liegt damit eine "bestimmte Tatsache iSd Abs 1" des § 3 FrPolG vor, welche die dort umschriebene Annahme rechtfertigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991190356.X01Im RIS seit
11.07.2001