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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Soweit mit einem Bescheid Rechtswirkungen für eine übergangene Partei verbunden sind, die sie belasten, kann dieselbe die Zustellung des Bescheides begehren oder - auch ohne solche - ein Rechtsmittel erheben.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991080141.X04Im RIS seit
11.07.2001