RS Vwgh 1992/3/24 88/05/0135

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Veröffentlicht am 24.03.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §42 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/21 89/06/0175 4

Stammrechtssatz

Die Entscheidungsbefugnis der Berufungsbehörde wird dadurch eingeengt, daß sie im Falle ordnungsgemäßer Ladung und Rechtsbelehrung im Sinne des § 42 AVG an die eingetretene Präklusion ebenso gebunden ist wie in der Folge die Aufsichtsbehörden oder die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (Hinweis E 3.12.1980, 3112/79, VwSlg 10317 A/1980).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988050135.X04

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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