Index
L44004 Feuerwehr OberösterreichNorm
ABGB §473;Rechtssatz
Zu den Streitigkeiten nach § 102 Abs 2 lit a OÖ FlVfLG 1979 gehört auch die streitig gewordene Frage des Bestandes einer persönlichen Dienstbarkeit (hier betreffend die Dienstbarkeit des Bestandes und der Benützung des auf einem Abfindungskomplex errichteten Feuerwehrzeughauses).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989070128.X01Im RIS seit
24.03.1992