RS Vwgh 1992/3/24 88/07/0051

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Veröffentlicht am 24.03.1992
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Index

L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Steiermark
80/06 Bodenreform

Norm

AgrGG Stmk 1985 §11 Abs1;
AgrGG Stmk 1985 §11 Abs3;
AgrGG Stmk 1985 §12 Abs2;
FlVfGG §28 Abs1;

Rechtssatz

Die Voraussetzungen, ob auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die nach dem Stmk AgrGG 1985 beantragte Teilung vorliegen, sind für die Einleitung des Teilungsverfahrens noch nicht maßgebend; Voraussetzung hiefür ist allein ein Antrag iSd Gesetzes - für die Einleitung eines Singularteilungsverfahrens somit gem § 11 Abs 1 Stmk AgrGG 1985 ein solcher des sein Ausscheiden begehrenden Mitgliedes - während die Frage der Zulässigkeit der Teilung nach § 11 Abs 3 Stmk AgrGG 1985 erst im weiteren Ermittlungsverfahren zu klären ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988070051.X01

Im RIS seit

24.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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