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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Eine Person, die nicht Eigentümer eines Betriebes ist, kann dennoch als Dienstgeber angesehen werden, wenn der Betrieb auf ihre Rechnung und Gefahr geführt wird. Dies gilt etwa für Pächter und Fruchtnießer (Hinweis E 14.10.1970, 695/70, VwSlg 7879 A/1970).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989080168.X01Im RIS seit
24.03.1992