RS Vwgh 1992/3/24 89/08/0360

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Veröffentlicht am 24.03.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §113;
AVG §56;
AVG §68 Abs1;

Rechtssatz

Sind die nachzuzahlenden Sozialversicherungsbeiträge anläßlich der Verhängung eines Beitragszuschlages nur formlos bekanntgegeben worden, so liegt kein den Einwand "ne bis in idem" rechtfertigender Bescheid vor.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989080360.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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