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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §113;Rechtssatz
Sind die nachzuzahlenden Sozialversicherungsbeiträge anläßlich der Verhängung eines Beitragszuschlages nur formlos bekanntgegeben worden, so liegt kein den Einwand "ne bis in idem" rechtfertigender Bescheid vor.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989080360.X05Im RIS seit
11.07.2001