RS Vwgh 1992/3/24 91/08/0155

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Veröffentlicht am 24.03.1992
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §5;
BSVGNov 11te Art3 Abs1;
B-VG Art140 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/08/0175 E 19. Dezember 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Der VwGH hegt keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Art III Abs 1 der 11ten BSVG-Novelle, auch nicht unter dem vom Anstragsteller ins Treffen geführten Gesichtspunkt des Schutzes "wohl erworbener Rechte". Die bloß geringe Wahrscheinlichkeit, eine Leistung aus der Riskengemeinschaft zu erhalten, macht die Einbeziehung eines bestimmten Personenkreises in die Versichertengemeinschaft nicht verfassungswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991080155.X03

Im RIS seit

14.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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