RS Vwgh 1992/3/25 90/13/0068

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Veröffentlicht am 25.03.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
21/03 GesmbH-Recht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1151;
EStG 1972 §22 Abs1 Z2;
GmbHG §15;

Rechtssatz

Das Rechtsverhältnis des Geschäftsführers zur GmbH - unabhängig davon, ob er an der GmbH wesentlich beteiligt ist oder nicht - muß keineswegs immer durch einen Dienstvertrag im Sinne des § 1151 ABGB geregelt sein; der Bestellung zum Geschäftsführer kann auch ein sogenannter freier Dienstvertrag, ein Werkvertrag oder ein Auftragsverhältnis zugrunde liegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130068.X03

Im RIS seit

25.03.1992

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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