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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Das Rechtsverhältnis des Geschäftsführers zur GmbH - unabhängig davon, ob er an der GmbH wesentlich beteiligt ist oder nicht - muß keineswegs immer durch einen Dienstvertrag im Sinne des § 1151 ABGB geregelt sein; der Bestellung zum Geschäftsführer kann auch ein sogenannter freier Dienstvertrag, ein Werkvertrag oder ein Auftragsverhältnis zugrunde liegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130068.X03Im RIS seit
25.03.1992Zuletzt aktualisiert am
14.10.2009