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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/03/0039Rechtssatz
Eine Beeinträchtigung des Hörvermögens oder eine Beeinträchtigung des Besch durch Medikamenteneinnahme in einem Maße, das die Wahrnehmbarkeit der Aufforderung zum Alkotest ausschließt, muß den einschreitenden Straßenaufsichtsorganen auffallen.
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von AmtspersonenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991030038.X04Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
08.05.2009