RS Vwgh 1992/3/25 91/03/0038

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Veröffentlicht am 25.03.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/03/0039

Rechtssatz

Eine Beeinträchtigung des Hörvermögens oder eine Beeinträchtigung des Besch durch Medikamenteneinnahme in einem Maße, das die Wahrnehmbarkeit der Aufforderung zum Alkotest ausschließt, muß den einschreitenden Straßenaufsichtsorganen auffallen.

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991030038.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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