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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §67 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/13/0178 E 25. Mai 1988 RS 1Stammrechtssatz
Die Begünstigungsvorschrift ist nur in Fällen der Auflösung des Dienstverhältnisses anwendbar. Treffen zwei unmittelbar aneinander anschließende Dienstverhältnisse zusammen und wurde bei Beendigung des früheren Dienstverhältnisses der Abfertigungsanspruch beachtet oder geltend gemacht, dann sind ein beendetes Dienstverhältnis und ein neu eingegangenes Dienstverhältnis anzunehmen. Ausnahmen davon werden dort angebracht sein, wo die unmittelbare, im wesentlichen unveränderte Fortsetzung des ersten Dienstverhältnisses schon bei seiner Beendigung in Aussicht genommen oder vom Arbeitgeber zugesagt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130068.X01Im RIS seit
25.03.1992Zuletzt aktualisiert am
14.10.2009