RS Vwgh 1992/3/25 90/13/0068

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Veröffentlicht am 25.03.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §67 Abs3;
EStG 1972 §67 Abs6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/13/0178 E 25. Mai 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Die Begünstigungsvorschrift ist nur in Fällen der Auflösung des Dienstverhältnisses anwendbar. Treffen zwei unmittelbar aneinander anschließende Dienstverhältnisse zusammen und wurde bei Beendigung des früheren Dienstverhältnisses der Abfertigungsanspruch beachtet oder geltend gemacht, dann sind ein beendetes Dienstverhältnis und ein neu eingegangenes Dienstverhältnis anzunehmen. Ausnahmen davon werden dort angebracht sein, wo die unmittelbare, im wesentlichen unveränderte Fortsetzung des ersten Dienstverhältnisses schon bei seiner Beendigung in Aussicht genommen oder vom Arbeitgeber zugesagt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130068.X01

Im RIS seit

25.03.1992

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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