RS Vwgh 1992/3/25 90/13/0166

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Veröffentlicht am 25.03.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184 Abs1;
EStG 1972 §23 Z2;
EStG 1972 §5;

Rechtssatz

Steht im Zeitpunkt der Bilanzerstellung (hier: im Zeitpunkt der Bescheiderlassung betreffend die Schätzung der Einkünfte der KG und des Anteiles des Abgabepflichtigen an diesen Einkünften, da es infolge eines Insolvenzverfahrens zur Erstellung von Bilanzen zu den hier maßgebenden Stichtagen nicht mehr gekommen ist) fest, daß die Vorwegbezüge nicht oder nicht in der der Abgabenfestsetzung zugrunde liegenden Höhe geleistet werden können, so kommt der Ansatz der bloß im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Vorwegbezüge nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130166.X02

Im RIS seit

25.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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