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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Die Überladung sowohl des Kraftfahrwagens als auch des Anhängers stellt seit der 13ten KFGNov ein Delikt dar, das auch nur einmal mit der Höchststrafe bedroht ist. Das neue Recht ist für den Täter daher günstiger.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991030290.X03Im RIS seit
19.03.2001