RS Vwgh 1992/3/25 86/13/0055

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Veröffentlicht am 25.03.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;
BAO §115 Abs2;
BAO §183 Abs4;

Rechtssatz

Die Pflicht der Abgabenbehörde zur Gewährung des Parteiengehörs gemäß § 183 Abs 4 BAO erstreckt sich lediglich auf die durchgeführten Beweise und auf das Ergebnis der Beweisaufnahme, nicht jedoch auf das Ergebnis der Beweiswürdigung.

Schlagworte

Parteiengehör Rechtliche Würdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1986130055.X01

Im RIS seit

25.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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