RS Vwgh 1992/3/25 90/13/0295

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Veröffentlicht am 25.03.1992
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Erhöht die Abgabenbehörde für die Ermittlung bzw Feststellung der Grundlagen zur Abgabenerhebung die Umsätze und Gewinne um die tatsächlichen Einlagen auf vorgefundenen Sparkonten sowie die Anschaffung von Wertpapieren, so bedeutet diese Erhöhung insofern eine Schätzung, als die Abgabenbehörden nicht unmittelbar Einnahmenfehlbeträge, sondern nur Kapitalveranlagungen feststellen können, von denen sie im Schätzungsweg unterstellen, daß sie den Einnahmenfehlbeträgen bzw nicht erklärten Einkünften und Umsätzen entsprächen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130295.X02

Im RIS seit

15.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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