Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §99 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0007Rechtssatz
Im Vorwurf, bei Dunkelheit die Fahrzeugbeleuchtung ausgeschaltet zu haben, ist der Vorwurf, sie nicht eingeschaltet zu haben, enthalten, wobei im Spruch des Strafbescheides nicht angeführt werden muß, welche Scheinwerfer und Leuchten im einzelnen einzuschalten gewesen wären.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)Mängel im SpruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020006.X17Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
14.04.2017