RS Vwgh 1992/3/25 91/02/0105

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Veröffentlicht am 25.03.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z26;
StVO 1960 §23 Abs2;
StVO 1960 §97 Abs4;
StVO 1960 §99 Abs4 liti;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/02/0106

Rechtssatz

Fällt dem Fahrzeuglenker während der Fahrt plötzlich ein Brillenglas aus der Brille und stellt er daraufhin seinen Pkw in zweiter Spur ab, so ist dies - unabhängig von der Frage, ob dieser Vorgang als Anhalten iSd § 2 Abs 1 Z 26 StVO zu qualifizieren ist -

nur solange erlaubt, als der Lenker dazu benötigt, seine nach eigenen Angaben im Fahrzeug mitgeführte Reservebrille aufzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991020105.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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