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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §2 Abs1 Z26;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/02/0106Rechtssatz
Fällt dem Fahrzeuglenker während der Fahrt plötzlich ein Brillenglas aus der Brille und stellt er daraufhin seinen Pkw in zweiter Spur ab, so ist dies - unabhängig von der Frage, ob dieser Vorgang als Anhalten iSd § 2 Abs 1 Z 26 StVO zu qualifizieren ist -
nur solange erlaubt, als der Lenker dazu benötigt, seine nach eigenen Angaben im Fahrzeug mitgeführte Reservebrille aufzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991020105.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.08.2010