RS Vwgh 1992/3/25 91/13/0155

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Veröffentlicht am 25.03.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
53 Wirtschaftsförderung

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
EStG 1972 §6 Z1;
InvestPrämG §5;

Rechtssatz

Die AbgBeh handelt nicht rechtswidrig, wenn sie in der Nichtvorlage einer ausdrücklich angeforderten Unterlage über einen Anschaffungsvorgang einen Verstoß gegen die bei Verfahren zur Erwirkung von Begünstigungsbescheiden erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen, die den Grundsatz der Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlungen in den Hintergrund treten läßt (Hinweis E 24.4.1990, 90/14/0064), erblickt und die Zuerkennung einer Investitionsprämie mangels erwiesenen Anschaffungsvorganges des bezughabenden Wirtschaftsgutes verneint.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130155.X03

Im RIS seit

25.03.1992

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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