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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §64 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0050 3Stammrechtssatz
Hat eine Strafberufung gegen die in einer Bescheidausfertigung enthaltenen mehreren Schuldaussprüche, Strafaussprüche und Kostenaussprüche hinsichtlich einer Verwaltungsübertretung zur Gänze Erfolg, hinsichtlich anderer aber nicht, so ist hinsichtlich der letzteren eine Kostenvorschreibung im Grunde des § 64 Abs 1 VStG zulässig (Hinweis E 5.11.1980, 3096/80, VwSlg 10284 A/1980).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020005.X04Im RIS seit
19.03.2001