RS Vwgh 1992/3/27 91/08/0039

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Veröffentlicht am 27.03.1992
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs3 Z10;

Rechtssatz

Die Beitragsfreiheit nach § 49 Abs 3 Z 10 ASVG setzt, als subjektive Voraussetzung, den Parteiwillen voraus, die Zuwendung wegen der durch einen bestimmten Zeitraum eingehaltenen Betriebstreue zu gewähren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991080039.X06

Im RIS seit

27.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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