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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs3 Z10;Rechtssatz
Die Beitragsfreiheit nach § 49 Abs 3 Z 10 ASVG kommt für solche Jubiläumsgeschenke in Betracht, die nach Ablauf (eines Mehrfachen) von 10 oder 25 Jahren gewährt werden; überdies kommen weitere fünfjährige Zeitabschnitte, die nach Ablauf eines Mehrfachen von 10 Jahren liegen, in Betracht. Diese für Firmenjubiläen entwickelte Rechtsprechung (Hinweis E 25.5.1987, 86/08/0100, VwSlg 12474 A/1987) gilt auch für Dienstnehmerjubiläen
(Hinweis: E 24.4.1981, 466/80, VwSlg 10430 A/1981).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991080039.X05Im RIS seit
27.03.1992