RS Vwgh 1992/3/27 91/08/0039

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.1992
beobachten
merken

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs3 Z10;

Rechtssatz

Die Beitragsfreiheit nach § 49 Abs 3 Z 10 ASVG kommt für solche Jubiläumsgeschenke in Betracht, die nach Ablauf (eines Mehrfachen) von 10 oder 25 Jahren gewährt werden; überdies kommen weitere fünfjährige Zeitabschnitte, die nach Ablauf eines Mehrfachen von 10 Jahren liegen, in Betracht. Diese für Firmenjubiläen entwickelte Rechtsprechung (Hinweis E 25.5.1987, 86/08/0100, VwSlg 12474 A/1987) gilt auch für Dienstnehmerjubiläen

(Hinweis: E 24.4.1981, 466/80, VwSlg 10430 A/1981).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991080039.X05

Im RIS seit

27.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten