RS Vwgh 1992/3/30 92/10/0020

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Veröffentlicht am 30.03.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

AMG 1983 §84 Z5;
AVG §59 Abs1;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Wenn auch nach Ansicht des VwGH hinsichtlich des "Bereithaltens" iSd § 84 Z 5 AMG im angefochtenen Bescheid eine weitere Konkretisierung nicht geboten erscheint, wäre das als "abgeben" iSd § 84 Z 5 AMG beurteilte Verhalten des Besch näher zu umschreiben gewesen. Mit der bloßen Wiedergabe des Gesetzeswortlautes wird insofern dem Gebot des § 44a lit a VStG nicht entsprochen (Hinweis E 28.2.1992, 92/10/0017).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)Spruch und BegründungMängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992100020.X05

Im RIS seit

13.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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