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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/15/0033 B 30. März 1992Rechtssatz
Dem Erfordernis, im ergänzenden Schriftsatz den Sachverhalt darzulegen, wird nicht Genüge getan, wenn in einem in dreifacher Ausfertigung eingebrachten ergänzenden Schriftsatz bezüglich eines Teiles des Sachverhaltes auf eine nur in einfacher Ausfertigung beigefügte Abschrift eines Schriftsatzes verwiesen wird (Hinweis B 31.5.1954, 697/54).
Schlagworte
ZurückziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992150032.X01Im RIS seit
07.03.2002Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010