RS Vwgh 1992/3/30 90/10/0207

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Veröffentlicht am 30.03.1992
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L55002 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Kärnten
L55302 Geländefahrzeuge Motorschlitten Kärnten
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

NatSchG Krnt 1986;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Einstellung des Verfahrens über die Beschwerde gegen die Versagung der naturschutzbehördlichen Bewilligung eines Straßenbauprojektes wegen Gegenstandslosigkeit infolge Aufhebung der betreffenden Trassenverordnung durch den VfGH, weil hiedurch dem Straßenbauprojekt die Grundlage entzogen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990100207.X01

Im RIS seit

30.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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