RS Vwgh 1992/3/31 92/04/0003

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Veröffentlicht am 31.03.1992
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Index

19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1;
MRK Art5;

Rechtssatz

Der VwGH vermag nicht zu erkennen, daß eine durch den österreichischen Vorbehalt zu Art 5 MRK nicht gedeckte Befangenheit der (als Strafbehörde erkennenden) belBeh deshalb vorliege, weil sie gleichzeitig auch Gewerbebehörde sei (Hinweis E 15.1.1985, 83/04/0244).

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen B-VG Weisungsgebundenheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040003.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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