RS Vwgh 1992/3/31 87/14/0096

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Veröffentlicht am 31.03.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

BAO §26 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs4 litg;
VwRallg;

Rechtssatz

Haben Dienstnehmer unbefristete Verträge für die Durchführung der mehrere Jahre dauernden Bauarbeiten im Ausland abgeschlossen und Arbeitsbewilligungen bis Bauende erhalten, kann das Vorliegen der für den gewöhnlichen Aufenthalt maßgebenden objektiven Voraussetzungen nicht verneint werden. Dies gilt auch dann, wenn letztlich aus ursprünglich nicht vorhersehenden Gründen die tatsächliche Dauer des Auslandsaufenthaltes kürzer ausgefallen ist (Hinweis: E 11.2.1972, 735/70).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 gewöhnlicher Aufenthalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1987140096.X03

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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