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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §21 Abs3;Rechtssatz
Ein Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen ist zwar in vollem Umfang anfechtbar, hat aber insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides, soweit dieser den gleichen Zeitraum erfaßt, außer Kraft gesetzt wird
(Hinweis B 14.11.1988, 87/15/0025).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140024.X03Im RIS seit
06.03.2002Zuletzt aktualisiert am
10.03.2016