RS Vwgh 1992/3/31 92/14/0024

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Veröffentlicht am 31.03.1992
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §21 Abs3;
UStG 1972 §21 Abs4;

Rechtssatz

Ein Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen ist zwar in vollem Umfang anfechtbar, hat aber insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides, soweit dieser den gleichen Zeitraum erfaßt, außer Kraft gesetzt wird

(Hinweis B 14.11.1988, 87/15/0025).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140024.X03

Im RIS seit

06.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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