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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §26 Abs1;Rechtssatz
Der Wohnsitz iSd § 26 Abs 1 BAO setzt kein Eigentum an der Wohnung im Inland voraus. Der Abgabenpflichtige kann daher auch in den Räumen seiner geschiedenen Gattin eine Wohnung innehaben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140040.X01Im RIS seit
11.07.2001