RS Vwgh 1992/3/31 92/14/0040

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Veröffentlicht am 31.03.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §26 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Wohnsitz iSd § 26 Abs 1 BAO setzt kein Eigentum an der Wohnung im Inland voraus. Der Abgabenpflichtige kann daher auch in den Räumen seiner geschiedenen Gattin eine Wohnung innehaben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140040.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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