RS Vwgh 1992/3/31 87/14/0060

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.1992
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §183 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Eine Verletzung des Parteiengehörs liegt nicht vor, wenn die Besichtigung eines Wohnhauses durch die Abgabenbehörde in Anwesenheit des Abgabenpflichtigen erfolgt ist und die Wohnnutzfläche letztlich auch anhand der Baupläne errechnet wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1987140060.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten