RS Vwgh 1992/3/31 90/15/0124

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Veröffentlicht am 31.03.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
BAO §167 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/16/0127 E 14. Jänner 1988 VwSlg 6282 F/1988 RS 3

Stammrechtssatz

Die Regelung des § 41 Abs 1 VwGG schließt keinesfalls eine verwaltungsgerichtliche Kontrolle in der Richtung aus, ob der Sachverhalt genügend erhoben ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind, dh den Denkgesetzen entsprechen. Die Beweiswürdigung der Behörde ist der Überprüfung durch den VwGH daher insoweit nicht entzogen, als die Feststellungen der Behörde auf aktenwidrigen Annahmen auf den Denkgesetzen widersprechenden Schlußfolgerungen oder auf einer mangelhaften Ermittlung des Sachverhaltes beruhen.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990150124.X04

Im RIS seit

31.03.1992

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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