RS Vwgh 1992/3/31 91/04/0260

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Veröffentlicht am 31.03.1992
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

BefNwV Überlassung von Arbeitskräften 1988 §1;
GewO 1973 §28 Abs1;
GewO 1973 §323a Abs1;
GewO 1973 §323b Abs1 Z1;
GewO 1973 §376 Abs1 Z36;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/30 90/04/0067 1

Stammrechtssatz

Voraussetzung für die Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis ist ua das Vorliegen der vollen (nicht etwa nur einer "hinreichenden") Befähigung. In diesem Sinn umfaßt die Nachsicht nicht die Befähigung (die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen), sondern allein den normativ geforderten Nachweis dieser Befähigung (Hinweis E 29.5.1990, 89/04/0231)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991040260.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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