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50/01 GewerbeordnungNorm
BefNwV Überlassung von Arbeitskräften 1988 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/10/30 90/04/0067 1Stammrechtssatz
Voraussetzung für die Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis ist ua das Vorliegen der vollen (nicht etwa nur einer "hinreichenden") Befähigung. In diesem Sinn umfaßt die Nachsicht nicht die Befähigung (die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen), sondern allein den normativ geforderten Nachweis dieser Befähigung (Hinweis E 29.5.1990, 89/04/0231)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991040260.X02Im RIS seit
12.06.2001