RS Vwgh 1992/3/31 92/04/0038

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Veröffentlicht am 31.03.1992
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §356 Abs1;
GewO 1973 §356 Abs3;
GewO 1973 §356 Abs4;
GewO 1973 §359 Abs4;
GewO 1973 §359b;

Rechtssatz

Dem Umstand, ob die Behörde die bei Erfüllung der Voraussetzungen ihr obliegende bescheidmäßige Feststellung nach § 359b GewO 1973 unmittelbar auf Grund des Genehmigungsansuchens (§ 353) traf oder aber etwa erst nach Durchführung eines behördlichen Lokalaugenscheines, kommt keine Entscheidungsrelevanz zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040038.X03

Im RIS seit

19.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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