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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §356 Abs1;Rechtssatz
Dem Umstand, ob die Behörde die bei Erfüllung der Voraussetzungen ihr obliegende bescheidmäßige Feststellung nach § 359b GewO 1973 unmittelbar auf Grund des Genehmigungsansuchens (§ 353) traf oder aber etwa erst nach Durchführung eines behördlichen Lokalaugenscheines, kommt keine Entscheidungsrelevanz zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040038.X03Im RIS seit
19.07.2001