RS Vwgh 1992/3/31 92/04/0038

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Veröffentlicht am 31.03.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
GewO 1973 §356 Abs1;
GewO 1973 §356 Abs3;
GewO 1973 §356 Abs4;
GewO 1973 §359b;

Rechtssatz

Die in § 356 Abs 1 GewO 1973 geregelten Verfahrensbestimmungen bilden als solche entsprechend den Anordnungen des Abs 3 und 4 dieser Gesetzesstelle auch die Voraussetzung für die Erlangung der Parteistellung im Betriebsanlagenverfahren in den dort taxativ bezeichneten Fällen (Hinweis E 29.5.1990, 89/04/0153). Somit steht dem Nachbarn Parteistellung im Verfahren gem § 359b GewO 1973 nicht zu.

Schlagworte

Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040038.X02

Im RIS seit

19.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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