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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/04/0020 E 28. Juni 1988 RS 1Stammrechtssatz
An jeder Stelle, an der in § 13 Abs 3 GewO 1973 das Wort "Konkurs" verwendet wird, ist dieses Wort iS des von der Konkursordnung geregelten an die Eröffnung durch das zuständige Gericht gebundenen Rechtsinstitutes zu verstehen (Hinweis E 21.3.1980, 2446/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991040310.X01Im RIS seit
31.03.1992Zuletzt aktualisiert am
03.07.2009